Allgemeine Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Angestellten und Verkäufer, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen, sowie Angaben in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DlN/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, inklusive Mehrwertsteuer.
Wird die Ware verpackt geliefert, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer innerhalb von 1 Monat nach Lieferung frachtfrei zurückgegeben werden.
3. Zahlung und Verrechnung
Bei Neukunden sind wir berechtigt gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe der Waren bzw. unserer Dienstleistung zu liefern.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir auch ohne vorherige schriftliche oder mündliche Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basissatz der Deutschen Bundesbank.
Sofern uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, insbesondere bei Verzug des Käufers mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Forderungen, sind wir berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit gutgeschriebener Wechsel fällig zu stellen und für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware zurückzuverlangen, sowie dem Käufer die Weiterveräußerung und Weiterbearbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. All diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzverordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Lieferfristen
Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit.
Geraten wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Schadensersatzansprüche aus Verzug und Nichterfüllung richten sich nach Absatz 8 dieser Bedingungen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser uneingeschränktes Eigentum.
Die Forderungen des Käufers aus dem Verkauf der Vorbehaltsware werden mit Vertragsabschluß mit uns an uns abgetreten. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu informieren, sofern wir dies nicht selbst erledigen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Ausführung der Lieferungen
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen auf den Käufer über. Für Versicherung der Ware sorgen wir nur auf Weisung und auf kosten des Käufers.
Wir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.
7. Haftung für Mängel
Mängelrügen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn
a) die Ware von anderen als von uns montiert oder verklebt wurde,
b) die Beanstandung auf unsachgemäße Benutzung der Ware zurückzuführen ist und
c) die Mängel durch mündliche bzw. fernmündliche Angaben des Kunden entstanden sind.
Geringfügige Farbabweichungen lassen sich auf Grund der wetterfesten Bindemittel in den Druckfarben nicht immer vermeiden und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung oder Kaufpreisminderung. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen evtl. Originalen oder Andrucken und dem Auflagendruck sowie für unwesentliche Abweichungen in Form, Material und Schrifteinteilung, die den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck nicht erheblich einschränken. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung.
In allen Fällen der Mängelrügen liegt die Beweislast beim Käufer.
Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht die mangelhafte Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern oder aber innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer hinsichtlich der mangelhaften Ware die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.
Textilien, beschriftet mit Ihrem Wunschtext können nicht umgetauscht werden, es sei denn, dass wir nachweislich einen groben Fehler bei der Beschriftung gemacht haben, oder die Textilie einen erheblichen Mängel aufweist. Bei Städtejacken/Sweats trennen wir die Ortsnamen nach optischen Gesichtspunkten und nicht immer „Silbengenau“. Bei besonderen Wünschen einfach in der Bestellmail die Trennung angeben. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Absatzes 8 dieses Vertrages ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden). Unsere Haftung aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften richtet sich ebenfalls nach Abs. 8 dieser Bedingungen.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichlichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen – nur in den Fallen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Dieser Ausschluß gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
Vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlaß und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, verjähren 6 Monate nach Ablieferung der Ware beim Käufer gemäß Abs. 6 dieser Bedingungen.
9. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigene Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt uns, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Regelung. Nachdruck aus derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht zulässig.
Die von uns zur Herstellung der Erzeugnisse eingesetzte Betriebsgegenstände, insbesondere Filmmontagen, Druckplatten usw. bleiben, auch wenn sie als Kostenteile gesondert ausgewiesen und berechnet werden, Eigentum von uns und werden nicht an den Kunden ausgeliefert.
Für gelieferte fremde Druckvorlagen, wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos oder Reprovorlagen etc., die vom Kunden nach Auslieferung der Ware nicht schriftlich zurückverlangt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Wir sind berechtigt, die vom Kunden vor Auftragserteilung angeforderten Aufteilungsskizzen, Entwürfe, Probedrucke, Farbabzüge und Muster zu berechnen, auch wenn der eigentliche Auftrag noch nicht erteilt wurde.
10. Erfülllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Betrieb. |